Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG§ 9 Emissionshandelsregister
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TEHG%202025/9#abs-1 (1) Berechtigungen und Emissionszertifikate werden in einem Emissionshandelsregister nach Artikel 19 der EU-Emissionshandelsrichtlinie gehalten und übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TEHG%202025/9#abs-2 (2) Soweit für jemanden eine Berechtigung oder ein Emissionszertifikat in das Emissionshandelsregister eingetragen ist, gilt der Inhalt des Registers als richtig. Dies gilt nicht für den Empfänger ausgegebener Berechtigungen, wenn ihm die Unrichtigkeit bei Ausgabe bekannt ist.
Wird zitiert von 80 Entscheidungen zu § 9 TEHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 – OVG 12 B 26.11Zitiert von 4
- EuGH, 26.09.2014 – T-614/13Zitiert von 4
- VG Berlin, 17.09.2020 – 10 L 196/20
- VG Berlin, 10.02.2011 – 10 K 111.09Zitiert von 3
- VG Berlin, 20.11.2018 – 10 K 265.18Zitiert von 2
- EuGH, 22.02.2018 – C-572/16Treibhausgas-Emissionshandel: Zulässigkeit einer nationalen Ausschlussfrist für die Berichtigung von Anträgen auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 21.09.2023 – 10 K 333.21
- VG Berlin, 25.04.2023 – 10 K 396/20
- VG Berlin, 02.06.2022 – 10 K 340/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 TEHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.